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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 190/10   

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https://dejure.org/2010,18672
LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 190/10 (https://dejure.org/2010,18672)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.09.2010 - 1 Ta 190/10 (https://dejure.org/2010,18672)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. September 2010 - 1 Ta 190/10 (https://dejure.org/2010,18672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Wertfestsetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren analog § 103 Abs 2 BetrVG gemäß § 15 Nr 5 MTV Einzelhandel Rheinland-Pfalz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Ersetzung einer tariflich vorgesehenen Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung eines Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Ersetzung einer tariflich vorgesehenen Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 190/10
    Für die Überprüfung des Kündigungsgrundes und der Einhaltung der Kündigungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB hat die rechtskräftige Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht weitgehend präjudizielle Wirkung (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 15.8. 2002 - 2 AZR 214/01, NJW 2003, 1204; Urteil vom 11.05.2000 - 2 AZR 276/99, NZA 2000, 1106).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 190/10
    Für die Überprüfung des Kündigungsgrundes und der Einhaltung der Kündigungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB hat die rechtskräftige Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht weitgehend präjudizielle Wirkung (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 15.8. 2002 - 2 AZR 214/01, NJW 2003, 1204; Urteil vom 11.05.2000 - 2 AZR 276/99, NZA 2000, 1106).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2007 - 1 Ta 178/06

    Streitwert, Gegenstandswert, Präjudizialität, Kündigung, außerordentlich,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 190/10
    Dass sich die Präjudizialität des Beschlussverfahrens nach § 103 BetrVG nicht auf alle Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung bezieht, rechtfertigt keinen Abschlag bei der Anzahl der anzusetzenden Bruttomonatsgehälter (so jedoch LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 27.04.2007 - 1 Ta 178/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 1 Ta 173/09

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren - Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 190/10
    Nach Sinn und Zweck der Kostenfreiheit bezüglich Streitigkeiten zwischen den Betriebspartnern kann diese Bestimmung nicht auch das Gebühreninteresse der beauftragten Rechtsanwälte erfassen (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, zuletzt Beschl. v. 23.07.2009 - 1 Ta 173/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 24/10

    Wertfestsetzung - Unterlassungsantrag des Betriebsrats bei Verletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 190/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts handelt es sich bei dem in § 23 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 2 RVG genannten Wert von 4.000,- Euro gerade nicht um einen Regelwert, was sich bereits aus der gesetzlichen Formulierung ergibt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 01.03.2010 - 1 Ta 24/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2004 - 2 Ta 69/04

    Beschlussverfahren - Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 190/10
    Die für Verfahren mit diesem Gegenstand vorgesehene Sonderregelung des § 42 Abs. 3 GKG muss somit auch bei der Ausübung des nach § 23 Abs. 3.S. 2 RVG eingeräumten billigen Ermessens Berücksichtigung finden (so bereits LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.03.2004 - 2 Ta 69/04; Beschl. v. 23.03.2000 - 5 Ta 223/99).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2000 - 5 Ta 223/99

    Wert einer anwaltlichen Tätigkeit; Festsetzung eines Gegenstandswertes;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 190/10
    Die für Verfahren mit diesem Gegenstand vorgesehene Sonderregelung des § 42 Abs. 3 GKG muss somit auch bei der Ausübung des nach § 23 Abs. 3.S. 2 RVG eingeräumten billigen Ermessens Berücksichtigung finden (so bereits LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.03.2004 - 2 Ta 69/04; Beschl. v. 23.03.2000 - 5 Ta 223/99).
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